Mit dem Entscheid über die Weiterführung des Strafverfahrens durch Anklage bzw. dessen Beendigung mittels Einstellung erfolgt somit eine wesentliche Weichenstellung für das Schicksal der Strafsache und damit auch jenes der Verfahrensbeteiligten, vor allem der beschuldigten Person. Für die Entscheidung ist insbesondere der Grundsatz der Legalität massgebend, wonach Anklage zu erheben ist, sofern zureichend tatsächliche und rechtliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Weiter ist das Prinzip der Gewaltentrennung zu beachten: Das Befinden über die Schuldfrage ist nicht den Strafverfolgungsbehörden übertragen, sondern Aufgabe unabhängiger Gerichte.