Seite 4 1.4 Die am 14. November 2017 der Post übergebene Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung vom 7. November 2017 erfolgte innert der in Art. 396 Abs. 1 StPO vorgesehenen Frist von 10 Tagen rechtzeitig. Der beim Beschwerdeführer nach Einreichung seiner Beschwerde eingeforderte Kostenvorschuss wurde ebenfalls innert angesetzter Frist geleistet (act. B 5 bis 7).