Das Gesamtgericht hat strafrechtliche Beschwerdefälle (unter Vorbehalt der hier nicht betroffenen Zuständigkeiten des Einzelrichters) der 2. Abteilung zur Beurteilung zugewiesen (so publiziert im Staatskalender Appenzell Ausserrhoden für das Amtsjahr 2018/19, S. 83), weshalb diese zur Beurteilung der Beschwerde zuständig ist. Anstelle von Oberrichter Roger Krapf wirkte Ersatzrichter Bernhard Oberholzer am Entscheid mit. Die Zusammensetzung des Spruchkörpers wurde den Parteien vorgängig mitgeteilt (act. B 19 und 26) und dagegen keine Einwendungen erhoben.