Den Parteien wurde am 9. Januar 2018 mitgeteilt, dass vorgesehen sei, den Fall ohne mündliche Verhandlung zu beraten (act. B 15). Am 18. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein (act. B 17). Der Beschuldigte liess sich am 5. Juni 2018 dazu vernehmen (act. B 21), worauf der Beschwerdeführer am 11. Juni 2018 erneut replizierte (act. B 23). Am 20. Juni 2018 teilte der Beschuldigte der Obergerichtskanzlei telefonisch mit, dass er auf eine weitere Vernehmlassung in der Sache verzichte (act. B 25). Der Schriftenwechsel konnte somit abgeschlossen und die Streitsache traktandiert werden. Die Beratung fand am 11. September 2018 statt.