D. Gegen diese Verfügung richtet sich die von A___ am 14. November 2017 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. B 2), mit welcher verlangt wird, die Einstellungsverfügung aufzuheben. Während die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die Ausführungen in der angefochtenen Einstellungsverfügung auf eine Stellungnahme verzichtete (act. B 9), nahm B___ mit Schreiben vom 19. Dezember 2017 Stellung und beantragte Abweisung der Beschwerde (act. B 13). Den Parteien wurde am 9. Januar 2018 mitgeteilt, dass vorgesehen sei, den Fall ohne mündliche Verhandlung zu beraten (act.