Der Beschuldigte habe jedoch weder den Beschwerdeführer noch die übrigen an der Sitzung teilnehmenden Personen um Erlaubnis gebeten, eine solche Aufnahme zu tätigen. Erst durch die Erwähnung im Rekursschreiben an das Departement Bau und Umwelt habe er von einer solchen Aufnahme Kenntnis erlangt (act. B 11/5).