179ter des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 312.0). Aus einem am 7. Dezember 2016 beim Departement Bau und Umwelt eingereichten Rekursschreiben des Beschuldigten gehe im Zusammenhang mit dem Protokoll und den Beschlüssen der Versammlung der Flurgenossenschaft F___ vom 21. November 2016 hervor, dass der Beschuldigte offenbar Gespräche an der Flurgenossenschaftssitzung aufgezeichnet habe. Der Beschuldigte habe jedoch weder den Beschwerdeführer noch die übrigen an der Sitzung teilnehmenden Personen um Erlaubnis gebeten, eine solche Aufnahme zu tätigen.