Seite 11 vom Beschwerdegegner mit einer Eisenstange geschlagen worden. Sie habe Fotos von ihren Verletzungen gemacht. Sie verweigere die Aussagen zur Art der Verletzung. Es habe geblutet. Einen Arzt habe sie nicht aufgesucht, weil sie nicht gekonnt habe (act. B 8/3.1, Seite 4 und 5). Der Beschwerdegegner wurde am 2. September 2017 von der Kantonspolizei befragt und sagte aus, er habe die Beschwerdeführerin nicht geschlagen (act. B 8/3.2, Seite 3).