a) der Beschwerdeführerin (sinngemäss) 1. Die angefochtene Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 31. Oktober 2017 sei aufzuheben. 2. B___ sei nach Art. 126 Abs. 1 StGB, nach Art. 123 Abs. 1 StGB, nach Art. 173 Abs. 1 StGB und nach Art. 180 Abs. 1 StGB zu bestrafen. 3. Es sei ihr eine Genugtuungs-/Schmerzensgeldsumme von CHF 7‘000.00 zu bezahlen zuzüglich Zins seit 10. September 2016. 4. Das Gericht habe die Mitarbeiterin des Schwimmbades D___ als Zeugin einzuvernehmen. 5. Die erneuten verleumdenden Aussagen von StA C___ seien zurückzuweisen. b) des Beschwerdegegners (Verzicht auf Stellungnahme)