1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 24. Oktober 2017 in Sachen Staat gegen A___ betreffend Strafbefehl vom 18. Oktober 2016 (Verfahren Nr. U 15 39) aufgehoben und die Sache zur Weiterführung des Einspracheverfahrens an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von Fr. 400.00, werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen.