DANIELA BRÜSCHWEILER, in: Donatsch/Hansjakob/ Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), 2014, N 7 zu Art. 91 StPO). Der Brief des Beschwerdeführers wurde am 4. November 2011 von der schweizerischen Post im Briefzentrum Zürich in Empfang genommen. Die Beschwerdeerhebung erfolgte damit innert Frist.