Am 14. August 2018 fällte das Obergericht seinen Beschluss und versandte diesen am 16. August 2018 im Dispositiv an die Parteien. Die Parteien wurden gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Begründung des Entscheids zu gegebener Zeit nachgereicht werde (act. B 22). Seite 3 Erwägungen 1. Formelles 1.1. Prozessvoraussetzungen