2.5 Bei der Auseinandersetzung über die Frage, wer Eigentümer des Klaviers gewesen war, handelt es sich um eine zivilrechtliche Frage. Die Antwort auf diese Frage hat aber Auswirkungen auch ins Strafrecht, weil sich der Beschwerdegegner strafbar gemacht hätte, wenn er eine fremde Sache – vorliegend das Klavier – entsorgt hätte. Insofern liegt im vorliegenden Fall eben doch keine rein zivilrechtliche Frage vor.