Beschwerdegegner B___ Beschuldigter Beschwerdegegnerin Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: StA C___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Nichtanhandnahme Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft U 17 989 vom 27. September 2017 Anträge a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei die Nichtanhandnahmeverfügung der Beschwerdegegnerin aufzuheben.