9. Einfache Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 StGB) Der Beschwerdeführer macht geltend, die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass ihm die Begriffe TransPRK und PresbyMax durch das Gespräch mit B___ bekannt gewesen seien und mit der mitgegebenen Broschüre eine ausreichende Aufklärung vorliege. Vorliegend gehe es jedoch um die Alternative der „µ-Monovision“, bei welcher die Augen, je nach Dominanz, unterschiedlich gelasert würden. TransPRK und PresbyMax könnten ohne weiteres durchgeführt werden, indem die Augen gleichförmig gelasert würden.