Seite 2 Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden sei anzuweisen, ein Untersuchungsverfahren im Sinne der Strafanzeige vom 16. Juni 2017 zu eröffnen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates.“ Die Staatsanwaltschaft beantragt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde und verzichtete ausdrücklich auf eine Stellungnahme (act. B 11). Der Beschwerdegegner liess sich nicht vernehmen.