Seite 2 Staatsanwaltschaft diese an den Einzelrichter des Kantonsgerichts. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 liess A___ beim Vorderrichter den Antrag stellen, es sei im Rahmen eines prozessleitenden und anfechtbaren Entscheids vorfrageweise darüber zu befinden, ob die Aufzeichnung der verbalen Auseinandersetzung durch B___ mit rechtsgenügender Zustimmung seinerseits zustande gekommen sei. Mit Verfügung vom 12. Januar 2017 wies der Vorderrichter den Antrag ab (act. B 2/2/2). B. Prozessgeschichte