Am 10. September 2014 kam es zwischen A___ und B___ zu einer verbalen Auseinandersetzung. B___ zeichnete das Gespräch auf ihrem Handy auf. Mit Strafbefehl vom 16. Juni 2015 wurde B___ wegen unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen nach Art. 179ter Strafgesetzbuch schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 70.00 und einer Geldbusse in Höhe von CHF 400.00 verurteilt. Gegen A___ erging am gleichen Tag ein Strafbefehl in dem er der Beschimpfung nach Art.