Die Staatsanwaltschaft hat im Sinne einer Gesamtbetrachtung die Einstellung der Ehrverletzungsvorwürfe für alle im Streit liegenden Aussagen mit dem Rechtfertigungsgrund der Amts- und Berufspflicht begründet. Auf die einzelnen Äusserungen in den Berichten und den E-Mails geht sie nicht ein. Dies ist jedoch Voraussetzung dafür, dass jede Aussage die erforderliche rechtliche Beurteilung erfährt