8. Ehrverletzungstatbestände: Verleumdung (Art. 174 StGB) und üble Nachrede (Art. 173 StGB) / Rechtfertigungsgrund der Amtspflicht (Art. 14 StGB) Die Beschwerdeführer 1-7 lassen vorbringen, der Beschuldigte könne sich entgegen dem unrichtigen Standpunkt der Staatsanwaltschaft nicht mit der Amtspflicht rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft habe demnach mit der angefochtenen Einstellungsverfügung Recht verletzt bzw. insbesondere Art. 14 StGB unrichtig angewendet. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen ehrverletzenden Äusserungen seien weder inhaltlich noch hinsichtlich des Adressatenkreises von der Amtspflicht gedeckt.