Die Kostennote von RA B___ beläuft sich auf CHF 2‘152.05 und umfasst 9.58 Stunden à CHF 200.00, 4 % Barauslagen und 8 % Mehrwertsteuer (act. B 18). Dass der Aufwand des Rechtsvertreters des Beschwerdegegners etwas höher ausfällt als derjenige des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers ist nachvollziehbar, musste der Erstere sich doch zusätzlich mit den Argumenten des Letzteren auseinandersetzen. Indessen erscheinen die geltend gemachten 9.58 Stunden als (zu) hoch. Der Aufwand für die Rechtsschrift vom 8. April 2016 sollte mit 6 Stunden angemessen berücksichtigt sein.