In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Tatsache, ob und wie der Schiedsrichter ein Foul geahndet hat, grundsätzlich keine Rolle spielt, da derartige Sanktionen nicht den Schutz der öffentlichen Ordnung bezwecken, sondern sich rein auf das sportliche Disziplinarrecht beziehen16. Immerhin kann die Tatsache, dass der Schiedsrichter den entsprechenden Spieler verwarnt (gelbe Karte) oder gar ausgeschlossen hat (rote Karte), auch für die straf- oder zivilrechtliche Beurteilung wegleitend sein und darf selbstredend nicht ausgeblendet werden.