- In der mündlichen Befragung sagten der Schiedsrichter N___ und der Zeitnehmer G___ aus, B___ sei nicht auf den Ball, sondern auf den Körper von A___ gegangen (act. B 8/1, S. 3). In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Tatsache, ob und wie der Schiedsrichter ein Foul geahndet hat, grundsätzlich keine Rolle spielt, da derartige Sanktionen nicht den Schutz der öffentlichen Ordnung bezwecken, sondern sich rein auf das sportliche Disziplinarrecht beziehen16.