___ bereits in der Luft befand (d.h. zum Sprung angesetzt hatte) oder noch Bodenhaftung hatte. Dieser Umstand hat mit Blick auf die Spielregeln jedoch grosse Bedeutung (vgl. act. B 8/5). Dasselbe gilt mit Bezug auf die Frage, ob B___ mit den offenen Handflächen oder den Fäusten verteidigt hat.