- Der Beschwerdeführer erwähnte weitere Personen, die das Foul nach seiner Wahrnehmung ebenfalls gesehen haben (nämlich sein Mitspieler K___ sowie die Trainer L___ und M___; act. B 8/3, S. 4 und act. B 1, S. 4). Diese wurden vom rapportierenden Polizeibeamten nicht befragt (act. B 8/1). Hier drängt sich eine Einvernahme umso mehr auf, als (bisher) nicht erstellt werden konnte (vgl. die im Polizeirapport wiedergegebenen Aussagen, act. B 8/1, S. 3 f.), ob A___ sich bei der Verteidigungsaktion von B___ bereits in der Luft befand (d.h. zum Sprung angesetzt hatte) oder noch Bodenhaftung hatte.