11 ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar, Strafrecht II, 3. Aufl. 2013, N. 22 vor Art. 122 StGB. 12 ROTH/BERKEMEIER, a.a.O., N. 23 vor Art. 122 StGB mit weiteren Hinweisen. 13 ROTH/BERKEMEIER, a.a.O., mit weiteren Hinweisen. Seite 10 gewählte Art der Erledigung14. Zudem hat die Staatsanwaltschaft nach Auffassung des Obergerichts einen Sachverhalt rechtlich gewürdigt, der in tatsächlicher Hinsicht alles andere als klar ist. Dafür lassen sich verschiedene Beispiele anführen: