In die strafrechtliche Beurteilung von Foulspielen bei Mannschaftssportarten sind auch die geltenden Spielregeln miteinzubeziehen. Wo ein Spieler diese Spielregeln verletzt, d.h. ein „Foul“ begeht, und dadurch (Kausalzusammenhang) einen Mitspieler verletzt, steht der zivil- und strafrechtlichen Verfolgung nichts im Wege. Immerhin genügt nicht jede Regelverletzung. Im Kampf kommt es zwangsläufig zu Rangeleien und Rempeleien mit kleineren oder grösseren Regelverstössen.