Sie auferlegen damit dem Spieler die Sorgfaltspflicht, sich nach eben diesen Spielregeln und nach dem allgemeinen Grund „neminem laedere“ zu verhalten, also fair zu spielen12. Die stillschweigende Einwilligung in das Risiko ist damit ebenso stillschweigend durch die Voraussetzung begrenzt, dass auch die Mitspieler diese Regeln einhalten. In die strafrechtliche Beurteilung von Foulspielen bei Mannschaftssportarten sind auch die geltenden Spielregeln miteinzubeziehen.