Vorliegend hätte der Schiedsrichter nicht nur die gelbe Karte gezogen, sondern hätte den Beschwerdegegner sofort hinausgestellt (2-Minuten-Strafe) oder disqualifiziert (rote Karte), wenn es tatsächlich zu einer schweren Regelverletzung gekommen wäre. Dass der Beschwerdegegner bei seiner Verteidigungsarbeit die gebotene Sorgfalt eingehalten und im Rahmen des erlaubten Risikos gehandelt habe, zeige sich auch mit Blick auf die Aussagen des Trainers von B___ sowie diejenigen von Dr. med. D___ (act. 13, S. 3 f.)