Seite 5 Staatsanwaltschaft ist A___ Privatkläger und hat damit Parteistellung (act. B 8/2)2. Dadurch dass die Staatsanwaltschaft gegen B___ kein Strafverfahren anhand genommen hat (act. B 2), ist A___ in seinen rechtlich geschützten Interessen tangiert und folglich zur Beschwerdeerhebung legitimiert. 1.5 Mit der Beschwerde können