Seite 3 c) Am 15. März 2016 wurde der Staatsanwaltschaft und B___ je eine Kopie der Beschwerdeschrift zugestellt und ihnen Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 6). d) Mit Eingabe vom 22. März 2016 zeigte RA BB___ dem Obergericht an, dass er B___ im Beschwerdeverfahren vertrete und er ersuchte um Überlassung der Akten sowie um Fristerstreckung für die schriftliche Stellungnahme (act. B 9), welche in der Folge gewährt wurde (act. B 11).