a) Gegen diese Nichtanhandnahmeverfügung liess A___ durch seinen Rechtsvertreter mit Eingabe vom 24. Februar 2016 Beschwerde beim Obergericht einreichen und die eingangs erwähnten Anträge stellen (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 26. Februar 2016 wurde A___ verpflichtet, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von CHF 500.00 zu leisten (act. B 4). Dieser ging am 3. März 2016 bei der Gerichtskasse ein (act. B 5).