Der Begründung der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung kann entnommen werden, dass der Spieler B___ seinen Gegner A___ unstreitig hart angegangen habe, was als sogenanntes Foul vom Schiedsrichter abgepfiffen und bestraft worden sei. Der Regelverstoss selbst sei jedoch nicht als gravierend eingestuft worden. B___ habe den angreifenden Gegner in dessen Vorwärtsbewegung gestoppt, was zu einem harten Aufprall und der Verletzung geführt habe. Nach Angaben des Sportarztes Dr. D___ könne ein Schlüsselbeinbruch auch ohne aussergewöhnlich hohe Gewalteinwirkung erfolgen und sei gerade in köperbetonten Sportarten wie Handball keine Seltenheit.