b) A___ reichte am 2. November 2015 beim Regionalpolizeiposten Heiden Anzeige ein gegen B___ wegen Körperverletzung (act. B 8/2). Dabei machte er geltend (act. B 8/3, S. 3), er habe einen Gegenstoss ausgeführt. Der Gegenspieler sei in der Verteidigung gestanden und habe ihn geschlagen. Er wisse nicht mehr genau, wie er ihn geschlagen habe. Der Arzt habe gemeint, dass ein Knochen nicht so schnell breche, das müsse schon ein rechter „Chlapf“ gewesen sein. Der betreffende Gegenspieler habe vorher