Gegenstand Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 16.2.2016 (Verfahren Nr. U 16 115) Anträge a) des Beschwerdeführers: 1. Die Nichtanhandnahmeverfügung vom 16. Februar 2016 sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Durchführung der Untersuchung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) des Beschwerdegegners: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Sachverhalt A. Übersicht