1. In Gutheissung der Beschwerde der A___ AG wird die Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell A. Rh. vom 23. Februar 2016 in Sachen Staat gegen D___ (Verfahren Nr. U 14 403) aufgehoben und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen mit der Aufforderung, das Verfahren ohne Verzug wieder aufzunehmen und fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gebühr von CHF 1‘000.00, werden auf die Staatskasse genommen. Der geleistete Kostenvorschuss von CHF 500.00 wird der Beschwerdeführerin durch die Gerichtskasse zurückerstattet.