e. Mit der ergänzten Strafklage vom 19. Mai 2015 beschuldigte die Beschwerdeführerin D___ unter dem Titel der ungetreuen Geschäftsführung ausserdem, über die Konten der Beschwerdeführerin Flüge nach Dubai zu ihren Gunsten zu Unrecht doppelt belastet zu haben (act. B 9/33.1, S. 3, Ziff. 4). Zudem habe D___ im Jahr 2011 wiederholt zu Lasten der Beschwerdeführerin Ausgaben getätigt, welche nicht geschäftsbedingt gewesen seien, sondern privaten Zwecken dienten. Erwähnt werden in diesem Zusammenhang neun