a. Mit Strafklage vom 12. März 2014 machte die Beschwerdeführerin gegenüber D___ im Zusammenhang mit der Kündigung der Miete eines Lagerraumes einen Schaden von Fr. 63‘551 geltend (act. B 9/1.1, S. 5, Ziff. 3.5). Die von der Beschwerdeführerin im Zivilprozess ausdrücklich bezifferten Verrechnungsforderungen haben allesamt keinen Zusammenhang zu den Vorwürfen, die sie gegenüber D___ in der Strafklage mit Bezug auf die Auflösung des Mietverhältnisses des Lagerraums erhoben hat.