d. An Schranken im Zivilprozess vor dem Kantonsgericht gab die Beschwerdeführerin schliesslich mit Bezug auf eine weitere Forderung im Betrag von insgesamt Fr. 310‘000 eine zusätzliche Verrechnungserklärung ab; diese Forderung wurde geltend gemacht im Zusammenhang mit angeblich ungerechtfertigten Dividendenzahlungen (act. B 9/54.4). Seite 9 e. Sowohl an Schranken als auch in ihren Rechtsschriften behielt sich die Beschwerdeführerin jeweils ausdrücklich vor, weitere Forderungen gegen D___ zur Verrechnung zu bringen.