Gewinnausschüttung (Fr. 11‘420.50 zuzüglich Zinsen; vgl. zum Ganzen act. B 9/31.3). c. Mit Duplik vom 1. Juni 2015 (act. B 9/54.3) erklärte die Beschwerdeführerin zudem mit Bezug auf eine geltend gemachte Schadenersatzforderung im Betrag von Fr. 2‘115 im Zusammenhang mit den Planungskosten Stand Appenzeller Alpenbitter ebenfalls Verrechnung, sollte die Klage von D___ gutgeheissen werden.