b. In der Klageantwort vom 19. Januar 2015 stellte die Beschwerdeführerin für den Fall der Gutheissung der eingeklagten Lohnforderung von D___ dieser Lohnforderung drei Verrechnungsforderungen gegenüber, so im Zusammenhang mit Verzugszinsen bezüglich AHV Nachdeklaration 2010 (Fr. 1‘527.75 zuzüglich Zinsen), im Zusammenhang mit Schadenersatz aufgrund unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit (Fr. 54‘270 zuzüglich Zinsen) und im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mini Cooper vom Geschäftsvermögen der Beschwerdeführerin in das Privatvermögen von D___ und einer damit nach Auffassung der Beschwerdeführerin vorgenommenen verdeckten