2.4 Im vorliegenden Fall ist zunächst zu prüfen, ob und falls ja, inwieweit das Zivilverfahren überhaupt gleichsam konstitutiv ist für das von der Beschwerdegegnerin sistierte Strafverfahren. Hierfür ist zum einen entscheidend, was Thema des arbeitsrechtlichen Zivilprozesses ist: a. D___ verlangte mit Klage vom 9. Oktober 2014 von der Beschwerdeführerin, ihr ausstehenden Lohn im Betrag von Fr. 30‘000 zuzüglich Zinsen zu bezahlen (act. B 9/31.1).