Seite 6 rechtswidriger Weise unterlassen, ihr die ihr zustehenden Parteirechte, insbesondere Teilnahmerechte an den polizeilichen Einvernahmen von D___, zu gewähren. Schliesslich habe die Vorinstanz ihr zunächst angekündigtes Vorhaben, das Verfahren einzustellen, aufgegeben und ohne vorherige Ankündigung und Gewährung des rechtlichen Gehörs die angefochtene Sistierungsverfügung erlassen.