Mit Strafklage vom 12. März 2014 an die Beschwerdegegnerin habe die Beschwerdeführerin das Rechtsbegehren gestellt, gegen D___ sei ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung zum Nachteil der Beschwerdeführerin durchzuführen. Den später zusätzlich gestellten Strafantrag wegen Zuwiderhandlung gegen das UWG und das Urheberrechtsgesetz habe die Beschwerdeführerin zwar wieder zurückgezogen, aber gleichzeitig weitere Straftatbestände, nämlich ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung geltend