2.2 Die Beschwerdeführerin wendete in ihrer Beschwerde (act. B 1) hiergegen ein, sie sei durch die Sistierungsverfügung in ihrem Anspruch auf beförderliche Durchführung des Strafverfahrens gegen die beschuldigte Person, D___, beschwert. Die Beschwerdegegnerin habe die Untersuchung zu Unrecht sistiert und damit eine Rechtsverletzung im Sinn von Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO begangen.