2.1 Die Beschwerdegegnerin begründete die angefochtene Sistierungsverfügung damit, dass die angeblich schädigende Unterlassung des Kündigungsprotestes sowie auch die in der Strafklage vorgeworfenen ungerechtfertigten eigenen Dividendenzahlungen und Spesenentschädigungen Gegenstand des hängigen Zivilprozesses seien. Bei der strafrechtlichen Beurteilung der ungetreuen Geschäftsbesorgung und Veruntreuung seien gerade diese beim Kantonsgericht offenen Fragen von grosser Bedeutung.