Die Legitimation der Beschwerdeführerin zur Anfechtung der Sistierungsverfügung ist somit gegeben. Ihre am 4. März 2016 der Post übergebene Beschwerde gegen die Sistierungsverfügung vom 23. Februar 2016 erfolgte innert der in Art. 396 Abs. 1 StPO vorgesehenen Frist von 10 Tagen rechtzeitig. 1.4 Zusammengefasst ergibt die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der Prozessvoraussetzungen somit, dass diese erfüllt sind. Auf die Beschwerde ist einzutreten. Seite 5 2. Materielles