1.1 Angefochten ist im vorliegenden Fall eine Sistierungsverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden. Art. 314 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0), welcher die Sistierung regelt, enthält keine ausdrückliche Bestimmung dazu, welches Rechtsmittel gegen eine Sistierungsverfügung zu ergreifen ist und verweist in Absatz 5 lediglich darauf, dass sich das Verfahren im Übrigen nach den Bestimmungen über die Verfahrenseinstellung richte. Art. 322 Abs. 2 StPO sieht vor, dass Einstellungsverfügungen mit Beschwerde anfechtbar sind.