F. Während die Beschwerdegegnerin unter Verzicht auf eine Stellungnahme beantragte, die Beschwerde sei abzuweisen (act. B 8), nahm D___ nicht am Beschwerdeverfahren teil (act. B 10). Den Parteien wurde am 25. April 2016 mitgeteilt, dass vorgesehen sei, den Fall ohne mündliche Verhandlung zu beraten (act. B 11). Die Beratung fand am 13. September 2016 statt.