Mit Schreiben vom 9. Februar 2016 ersuchte die Beschwerdeführerin erneut darum, das Verfahren fortzuführen (act. B 9/51). Am 23. Februar 2016 verfügte die Beschwerdegegnerin hierauf die Sistierung der Strafuntersuchung (act. B 9/56). Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 4. März 2016 erhobene Beschwerde ans Obergericht (act. B 1).